Für das Kommunalunternehmen und seine Einrichtungen haben wir uns dazu entschieden, einen Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten zu gewähren. Damit tragen wir einerseits der Tatsache Rechnung, dass wir nicht den einen zentralen Standort haben sondern vielmehr Standorte über den ganzen Landkreis verteilt haben. Zum anderen ist eine wohnortnahe Kinderbetreuung aber auch der Wunsch unserer Beschäftigten gewesen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Konzept Familienfreundlicher Arbeitgeber.
Zusatzurlaub zur Kinderbetreuung
Ob kurzfristige Schließungen des Kindergartens, Schulausfälle, Arztbesuche, Einschulung, etc. genau für diese Ereignisse gewährt das Kommunalunternehmen und seine Einrichtungen den Eltern jährlich zwei zusätzliche Urlaubstage für ihre Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.