11.02.2010
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (GMG) wurde die vertragsärztliche Versorgung erheblich reformiert. War der Prototyp bis dahin der allein niedergelassene Arzt, allenfalls noch der Arzt in der Gemeinschaftspraxis, so trat mit dem GMG (Paragraph 95 SGB V) gleichberechtigt das Medizinische Versorgungszentrum an seine Seite. Seitdem können auch Kliniken - zusammen mit niedergelassenen Ärzten oder mit angestellten Ärzten – an der ambulanten Patientenversorgung teilnehmen. Mittlerweile gibt es mehr als 1.000 solcher Einrichtungen in Deutschland, davon viele in kommunaler Trägerschaft. In Unterfranken haben beispielsweise die Kreiskrankenhäuser Main-Spessart und die Kreiskliniken des Landkreises Haßberge bereits jeweils ein Medizinisches Versorgungszentrum an ihren Krankenhäusern gegründet. Damit wird die Verzahnung von „ambulant“ und „stationär“ weiter vorangetrieben. Voraussetzung für die Gründung sind mindestens zwei Vertragsarztsitze.
Die Main-Klinik hat bisher die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums nicht angestrebt. Die seit 1. Juli 2009 an der Klinik ansässige Chirurgie-Praxis kooperiert zwar eng mit der Hauptabteilung Chirurgie der Main-Klinik, wird aber von einem niedergelassenen, selbstständigen Arzt betrieben.
Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren der Verbund „Main-Gesundheitszentrum Ochsenfurt Am Greinberg“ als Zusammenschluss aller Partner an der Main-Klinik.
Neuer Handlungsdruck entsteht nun aufgrund der Tatsache, dass wegen des Todes eines fachärztlich tätigen Internisten in Ochsenfurt ein Vertragsarztsitz frei wird. Soll dieser für die Versorgung im südlichen Landkreis wichtige Vertragsarztsitz in Ochsenfurt auf Dauer und zuverlässig gehalten werden, bedarf es eines Engagements der Main-Klinik. Dies ist nur mit der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums und dem Erwerb des internistischen Vertragsarztsitzes möglich.
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage haben die Aufsichtsgremien der Main-Klinik – der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg einstimmig, der Aufsichtsrat der Main-Klinik gegen eine Stimme – in ihren Sitzungen am 18. Januar 2010 beschlossen, sich um die Fortführung der internistischen Praxis zu bewerben. Zugleich wurde ausdrücklich erklärt, dass nicht beabsichtigt ist, sich um weitere Vertragsarztsitze, insbesondere nicht um Hausarztsitze, zu bewerben.
Folgende Aspekte waren für die Entscheidungsfindung maßgeblich:
Folgende Schritte wurden nach dem Beschluss der Aufsichtsgremien unternommen:
Die MVZ-Gründung mit den Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin führt letztlich nur den Rechts- und Praxiszustand her, der bis zu den Jahren 2000 beziehungsweise 2005 bestand. Bis zu diesen Jahren waren die Chefärzte der Inneren Medizin beziehungsweise der Chirurgie gemäß Paragraph 116 SGB V weitgehend ermächtigt, in der so genannten Chefarzt-Ambulanz ambulant tätig zu werden. Erst die Niederlassung eines Chirurgen im nördlichen Landkreis (Bergtheim) beziehungsweise die Niederlassung von Internisten in Ochsenfurt führten zum Verlust der Ermächtigung. Die Patienten haben damals mit großem Unverständnis reagiert, da eine durchgängige Behandlung nicht mehr möglich war. Mit der Angliederung der internistischen Praxis könnte endlich wieder der gleiche Versorgungszustand für Privat- und Kassenpatienten hergestellt werden.
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