Rechtliche und vertragliche Grundlagen des Kommunalunternehmens und seiner Gesellschaften
Neben den gesetzlichen Grundlagen für die ausgegliederten Betriebe, wie zum Beispiel die Landkreisordnung, das Handelsgesetzbuch, die Steuergesetze, das GmbH-Gesetz, das Personalvertretungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, sind für das Kommunalunternehmen (KU) und seine Gesellschaften insbesondere folgende vertragliche und satzungsmäßige Grundlagen von Bedeutung:
Für das Kommunalunternehmen:
Die Satzung, die der Landkreis aufgrund der Landkreisordnung erlassen hat. Sie enthält u. a. die Definition der Aufgaben des Unternehmens, die Festlegung, Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Organe (Vorstand und Verwaltungsrat) sowie Regelungen über die Art der Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats, die Vertretungsbefugnisse und die Art der Wirtschaftsführung. Der Verwaltungsrat des KU besteht aus dem Landrat als dem Vorsitzenden und 14 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag bestellt werden.
Die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens finden Sie hier.
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Für die gemeinnützigen GmbHs (Main-Klinik Ochsenfurt und Senioreneinrichtungen) und die ProCura DienstleistungsGmbH:
Die Gesellschaftsverträge. Einziger Gesellschafter ist das KU. Die Verträge enthalten im Wesentlichen die Definition des Gegenstandes und des Zweckes der Gesellschaft, die Festlegung des Stammkapitals und der Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe sowie Bestimmungen über den Jahresabschluss und über die Liquiditätssicherung. Die Aufsichtsräte der gGmbHs setzen sich aus dem Landrat als dem Vorsitzenden, zwei Personalvertretern und neun weiteren Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag bestellt werden. Bei der ProCura DienstleistungsGmbH nimmt der KU-Verwaltungsrat die Aufsichtsfunktion wahr.
Für die Nahverkehrsgesellschaften (NVM und VVM):
Gesellschafter der NVM ist neben dem KU die Stadt Würzburg und Schweinfurt sowie die Landkreise Main-Spessart, Kitzingen, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Haßberge.
Das KU ist neben weiteren Verkehrsunternehmen Gesellschafter der VVM.